Ein Amt mit langer Tradition

Seit fast acht Jahrzehnten wacht eine Präsidentin oder ein Präsident über die Geschäftsordnung des Parlaments, hält Abgeordnete zur Ordnung an und repräsentiert das Haus nach außen. Julia Klöckner führt diese Linie seit März 2025 fort – als erste Christdemokratin an der Spitze seit Änne Brauksiepe in den Siebzigern.
So viel verdient Julia Klöckner wirklich als Bundestagspräsidentin!
Julia Klöckner gehört zu den bekanntesten Politikerinnen der CDU und bekleidet seit März 2025 eines der höchsten politischen Ämter Deutschlands. Als Präsidentin des Deutschen Bundestages leitet sie die Sitzungen des Parlaments, achtet auf die Einhaltung der Geschäftsordnung und vertritt den Bundestag nach außen. Mit diesem Amt gehen erhebliche Verantwortung und besondere Aufgaben einher. Doch wie viel verdient Julia Klöckner tatsächlich? Welche zusätzlichen Zahlungen erhält sie, und welcher Teil davon ist steuerpflichtiges Einkommen? Ein Blick auf die gesetzlichen Regelungen zeigt, wie sich ihre Bezüge zusammensetzen und warum zwischen Gehalt und Aufwandsentschädigungen unterschieden werden muss.
Das monatliche Grundgehalt: Fast 24.000 Euro?
Die Grundlage für die Bezahlung von Julia Klöckner bildet die sogenannte Abgeordnetenentschädigung. Diese erhalten grundsätzlich alle Mitglieder des Deutschen Bundestages. Ihre Höhe wird gesetzlich geregelt und orientiert sich an der Besoldung von Richterinnen und Richtern an obersten Bundesgerichten.
Seit dem 1. Juli 2025 beträgt die reguläre monatliche Abgeordnetenentschädigung 11.833,47 Euro brutto. Für die Bundestagspräsidentin gilt allerdings eine besondere Regelung: Nach Paragraf 11 Absatz 2 des Abgeordnetengesetzes erhält sie zusätzlich eine Amtszulage in Höhe einer weiteren monatlichen Abgeordnetenentschädigung.
Damit ergibt sich folgende Rechnung:
- Reguläre Abgeordnetenentschädigung: 11.833,47 Euro brutto im Monat.
- Zusätzliche Amtszulage als Bundestagspräsidentin: 11.833,47 Euro im Monat.
- Gesamte steuerpflichtige Grundvergütung: 23.666,94 Euro brutto monatlich.
Diese Beträge ergeben sich aus der geltenden gesetzlichen Grundlage und den veröffentlichten Angaben des Bundestages. <Cite refs={[“turn829660search2″,”turn829660search5”]}/>
Wichtig ist dabei eine Besonderheit für das Jahr 2026: Zwar war eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent vorgesehen. Der Bundestag beschloss jedoch im Juli 2026, auf diese Erhöhung für das laufende Jahr zu verzichten. Deshalb darf die ursprünglich angekündigte Summe von 12.330,48 Euro nicht einfach als dauerhaft geltende monatliche Vergütung angesetzt werden. <Cite refs={[“turn829660search4″,”turn829660search6”]}/>
Welche zusätzlichen Zahlungen erhält Klöckner?
Neben der Grundvergütung gibt es weitere Leistungen, die mit der Ausübung des Bundestagsmandats und dem Präsidentenamt verbunden sind. Dabei handelt es sich jedoch nicht automatisch um zusätzliches frei verfügbares Einkommen.
Eine wichtige Position ist die steuerfreie Aufwandspauschale für Bundestagsabgeordnete. Sie beträgt seit dem 1. Januar 2026 monatlich 5.467,27 Euro. Diese Pauschale soll Kosten abdecken, die durch die parlamentarische Tätigkeit entstehen. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für ein Wahlkreisbüro, Büromaterial, die Betreuung von Bürgeranliegen und gegebenenfalls eine zusätzliche Unterkunft am Parlamentssitz.
Die Pauschale ist deshalb nicht mit einem zusätzlichen Gehalt gleichzusetzen. Sie dient der Finanzierung mandatsbezogener Aufwendungen und ist an ihren vorgesehenen Zweck gebunden. <Cite refs={[“turn829660search5″,”turn829660search8”]}/>
Hinzu kommt für die Präsidentin eine besondere Amtsaufwandsentschädigung. Diese beträgt nach Paragraf 12 Absatz 5 des Abgeordnetengesetzes monatlich 1.023 Euro. Sie ist für Aufwendungen vorgesehen, die mit der Ausübung des Präsidentenamtes zusammenhängen. <Cite refs={[“turn829660search2″,”turn829660search3”]}/>
Damit lassen sich die verschiedenen Beträge übersichtlich darstellen:
| Bestandteil | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Abgeordnetenentschädigung | 11.833,47 € |
| Amtszulage als Bundestagspräsidentin | 11.833,47 € |
| Steuerpflichtige Grundvergütung insgesamt | 23.666,94 € |
| Besondere Amtsaufwandsentschädigung | 1.023,00 € |
| Aufwandspauschale für das Mandat | 5.467,27 € |
Die letzten beiden Positionen dürfen nicht einfach zum persönlichen Nettogehalt addiert werden. Insbesondere die Aufwandspauschale ist für mandatsbezogene Kosten vorgesehen. Die Tabelle zeigt daher unterschiedliche Leistungsarten und nicht ausschließlich frei verfügbares Einkommen.
Wie viel bleibt nach Steuern übrig?
Die häufig gestellte Frage nach dem tatsächlichen Nettogehalt lässt sich nicht allein anhand der veröffentlichten Bruttobeträge beantworten. Die Abgeordnetenentschädigung und die Amtszulage sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
Wie hoch die persönliche Steuerbelastung ausfällt, hängt unter anderem von den individuellen steuerlichen Verhältnissen und weiteren relevanten Faktoren ab. Ohne diese Informationen lässt sich kein verlässlicher Nettobetrag nennen.
Deshalb wäre es irreführend, die monatliche Grundvergütung von 23.666,94 Euro als den Betrag darzustellen, der Julia Klöckner tatsächlich auf ihr privates Konto überwiesen wird. Ebenso falsch wäre es, sämtliche Aufwandsentschädigungen als persönliches Einkommen zu behandeln.
Für eine sachliche Betrachtung ist entscheidend, zwischen Bruttovergütung, Steuern und zweckgebundenen Ausgaben zu unterscheiden.
Warum verdient die Bundestagspräsidentin mehr als andere Abgeordnete?
Das Amt der Bundestagspräsidentin unterscheidet sich in seinen Aufgaben deutlich von einem gewöhnlichen Bundestagsmandat. Die Präsidentin leitet die Sitzungen des Parlaments, sorgt für die Einhaltung der parlamentarischen Regeln und nimmt repräsentative Aufgaben wahr. Außerdem ist sie für die parlamentarischen Abläufe und die Wahrung der Ordnung im Plenum verantwortlich.
Die zusätzliche Amtszulage ist gesetzlich festgelegt. Sie soll die besondere Stellung und Verantwortung des Amtes berücksichtigen. Die Vergütung wird damit nicht individuell nach politischer Beliebtheit, persönlicher Leistung oder öffentlicher Aufmerksamkeit festgelegt, sondern folgt einer gesetzlichen Regelung.
Grundsätzlich soll eine angemessene Entschädigung außerdem sicherstellen, dass Abgeordnete ihr Mandat unabhängig ausüben können. Diese Unabhängigkeit gehört zu den grundlegenden Prinzipien des parlamentarischen Systems.
Gleichzeitig bleibt die Höhe der Bezüge ein legitimes Thema öffentlicher Diskussion. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger, wie staatliche Mittel eingesetzt werden und ob die Vergütung politischer Spitzenämter angemessen ist.
Dienstwagen, Büro und weitere Leistungen
Neben der finanziellen Vergütung stehen der Bundestagspräsidentin im Rahmen ihrer Amtsausstattung weitere Ressourcen zur Verfügung. Dazu können beispielsweise Büroräume, Mitarbeiter, Kommunikationsmittel und dienstlich erforderliche Reisen gehören.
Solche Leistungen sind für die Erfüllung der Aufgaben notwendig und dürfen nicht pauschal als privates Einkommen bewertet werden. Wenn der Bundestag beispielsweise Personal für die parlamentarische Arbeit beschäftigt oder dienstliche Reisekosten übernimmt, handelt es sich grundsätzlich um Leistungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Auch ein Dienstwagen ist nicht automatisch mit einer zusätzlichen Gehaltszahlung gleichzusetzen. Entscheidend sind die konkreten Nutzungsbedingungen und die dafür geltenden Regeln.
Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Summe aller mit einem Amt verbundenen Ressourcen deutlich höher erscheinen kann als die tatsächliche persönliche Vergütung. Eine seriöse Berechnung muss deshalb berücksichtigen, welche Beträge Einkommen darstellen und welche der Finanzierung der Amtsausübung dienen.
Wie transparent sind die Bezüge geregelt?
Die Vergütung von Bundestagsabgeordneten und die besonderen Zulagen für parlamentarische Spitzenämter sind gesetzlich geregelt und öffentlich nachvollziehbar. Das Abgeordnetengesetz legt fest, wie sich die Entschädigung zusammensetzt und welche zusätzlichen Leistungen vorgesehen sind.
Diese Transparenz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, die Bezahlung politischer Amtsträger zu überprüfen. Gleichzeitig zeigt sie, dass die Vergütung nicht allein aus einer einzigen Zahl besteht, sondern mehrere rechtlich unterschiedliche Bestandteile umfasst.
Besonders bei zugespitzten Schlagzeilen wie „So viel verdient Julia Klöckner wirklich“ lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Quellen. Ein hoher Gesamtbetrag kann entstehen, wenn Gehalt, Amtszulagen, Kostenpauschalen und Sachleistungen miteinander vermischt werden. Daraus folgt jedoch nicht, dass sämtliche genannten Leistungen als privater Verdienst zur Verfügung stehen.
Für eine faire Bewertung sollten deshalb stets die geltenden gesetzlichen Regelungen, der aktuelle Zeitraum und die genaue Art der jeweiligen Zahlung berücksichtigt werden.
Fazit: Die tatsächlichen Bezüge im Überblick
Julia Klöckner erhält als Präsidentin des Deutschen Bundestages eine monatliche steuerpflichtige Grundvergütung von 23.666,94 Euro brutto. Diese setzt sich aus ihrer regulären Abgeordnetenentschädigung und einer gleich hohen Amtszulage zusammen. Zusätzlich sind eine besondere Amtsaufwandsentschädigung von 1.023 Euro sowie eine mandatsbezogene Aufwandspauschale von 5.467,27 Euro vorgesehen.
Diese zusätzlichen Beträge sind jedoch nicht einfach mit persönlichem Nettogehalt gleichzusetzen. Die Aufwandspauschale dient der Deckung beruflich bedingter Kosten, und auch weitere Leistungen wie Büroausstattung oder dienstliche Reisen sind von der persönlichen Vergütung zu unterscheiden.
Die entscheidende Erkenntnis lautet daher: Die öffentlich nachvollziehbare Grundvergütung der Bundestagspräsidentin liegt bei knapp 23.700 Euro brutto im Monat. Wie viel ihr nach Steuern tatsächlich verbleibt, lässt sich ohne Kenntnis ihrer persönlichen steuerlichen Situation nicht zuverlässig bestimmen.
Wer die Bezüge politischer Spitzenämter beurteilen möchte, sollte nicht nur auf große Summen in Schlagzeilen schauen, sondern auch auf deren gesetzliche Grundlage, die steuerliche Behandlung und den Zweck zusätzlicher Leistungen. Erst diese Unterscheidung ermöglicht eine sachliche Einschätzung der tatsächlichen Vergütung.




