Der Bundestag hat entschieden

Es geht um sogenannte K.-o.-Tropfen: Substanzen, die unbemerkt in ein Getränk gegeben werden und die Opfer betäuben oder willenlos machen. Wer sie einsetzt, um zu vergewaltigen oder zu rauben, wird künftig genauso hart bestraft wie ein Täter mit Waffe.
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Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7560) am Freitagvormittag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Grundlage war die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (Drucksache 21/8947). Laut der Nachrichtenagentur dts stimmten Union, SPD, Grüne und Linke dafür, die AfD enthielt sich.



