Neue Regel seit dem 29. Oktober: Darum geht es

Seit dem 29. Oktober 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine bisher weit verbreitete Vorsorgeleistung nicht mehr für alle Versicherten ab 60 Jahren. Betroffen sind vor allem gesunde Erwachsene. Für sie verschiebt sich die Altersgrenze deutlich nach oben.
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Grundlage ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Gremium legt fest, welche Leistungen die gesetzlichen Kassen bezahlen. Der Beschluss stammt vom 3. September 2026, wurde laut Stuttgarter Zeitung am 28. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 29. Oktober in Kraft. Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss geprüft.


