Eine Frist, die viele überrascht

Jahrelang galt in Deutschland ein fast schon legendärer Dreimonats-Wert: Wer nach einem Blitzerfoto oder Parkverstoß drei Monate lang nichts von der Behörde hörte, durfte darauf hoffen, dass die Sache verjährt war. Doch pünktlich zum Ferienbeginn dreht der Gesetzgeber an dieser Schraube. Plötzlich wird aus den gewohnten drei Monaten eine sechsmonatige Frist, in der Bußgeldstellen aktiv werden können.
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Verkehrsjuristen warnen, dass das die Spielregeln komplett verändert. Gerade in Großstädten, in denen Verfahren oft an Personalmangel stockten, bekommen Ermittler doppelt so viel Zeit. Für Temposünder oder notorische Falschparker bedeutet das: Das sprichwörtliche „Aussitzen“ von Knöllchen funktioniert künftig deutlich schlechter.
Eine Frist, die viele überrascht

Jahrelang galt in Deutschland ein fast schon legendärer Dreimonats-Wert: Wer nach einem Blitzerfoto oder Parkverstoß drei Monate lang nichts von der Behörde hörte, durfte darauf hoffen, dass die Sache verjährt war. Doch pünktlich zum Ferienbeginn dreht der Gesetzgeber an dieser Schraube. Plötzlich wird aus den gewohnten drei Monaten eine sechsmonatige Frist, in der Bußgeldstellen aktiv werden können.
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